Die Abmahnung als Chance am Beispiel Jack Wolfskin

„Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst!“, überschreibt Ralf Schwartz am Samstag, 17.10.09 einen Gastbeitrag im Webeblogger. Es folgt eine Welle der Entrüstung, die rasch von den Blogs in die etablierten Online- und schließlich auch Offline-Medien überschwappt. Wer heute nach Jack Wolfskin googelt, findet nach der Firmen-Homepage und dem Shop auf Platz 3 einen Spiegel-Online-Artikel zu den Abmahnungen und auf Platz 4 den Werbeblogger.

Diese Entwicklung war vorhersehbar. Ob die Firma Jack Wolfskin von ihren Anwälten gut beraten war, ist die eine Geschichte. Interessant ist aber auch der Aspekt, wie sich clevere Anwälte den PR-Super-Gau zunutze machen, um auf ihre Dienstleisung aufmerksam zu machen.

Rechtsanwalt Dennis Breuer hat noch am Sonntag einen Beitrag in seinem Markenmagazin veröffentlicht, in dem er allgemeinverständlich die rechtlichen Hintergründe des Falles erläutert. Der Beitrag wird von anderen Bloggern und in Foren dankbar verlinkt und landet in der Google-Trefferliste für Abmahnung Jack Wolfskin sofort auf Platz 3 (nach Werbeblogger und spiegel.de). Die Besucherzahlen im Markenmagazin klettern schnell auf Rekord-Niveau.

Wenig später schaltet die Kanzlei Prehm & Klare eine AdWords-Anzeige, die bei der Suche nach Abmahnung Jack Wolfskin eingeblendet wird:

Jack Wolf. Abmahnung
Sie wurden von Jack Wolf abgemahnt?
Hilfe zum Pauschalhonorar 250 EUR.
www.markenservice.net

Unabhängig von der Frage der Vereinbarkeit mit § 43b BRAO und § 1 PAnGV frage ich mich, ob man mit einer solchen Anzeige überhaupt Erfolg hat. Auf der Landingpage erfährt man, dass die 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Stunde anfallen und sich das Angebot nur an „die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige“ richtet.

Dennis Breuer geht subtiler vor und beendet seinen Beitrag im Markenmagazin mit dem Hinweis:

Im Falle einer Abmahnung sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und klären, ob und in welcher Form die Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und ob die Abmahnkosten gerechtfertigt sind.

Fazit

Die Strategie, mit dem Markenmagazin zur Aufklärung der Internet-Gemeinde beizutragen, ist zwar mühsamer, aber führt langfristig zu dem, was der PR-Profi Klaus Eck „Online-Reputation“ nennt: Mit jeder Verlinkung im positiven Kontext steigt das Ansehen im Netz. Auch wenn dem Markenmagazin seine gute Platzierung in der Google-Trefferliste von Schwergewichten wie Spiegel und taz streitig gemacht werden, trägt dieser eine Artikel dauerhaft zur Steigerung der Besucherzahlen bei.

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