Erinnerungen an Rainer Langenhan

Rainer Langenhan hat mit seiner Handakte als Pionier mit unermüdlichem Einsatz maßgeblich zur Verbreitung und Akzeptanz juristischer Blogs in Deutschland beigetragen.

Die Handakte war das 3. deutschsprachige juristische Weblog, auf das ich Ende 2002 stieß. Nachvollziehen lässt sich das im JuraWiki, wo auf der Seite „WebLog“ als 62. Änderung nachzulesen ist:

* Neuzugang Dezember 2002: [http://log.handakte.de Handakte WebLAWg] von Rechtsanwalt Rainer Langenhan.

Schnell kam ich mit Rainer Langenhan in E-Mail- und auch Telefon-Kontakt. Dabei konnte ich viel von ihm lernen. Er betrieb sein Weblog mit großem Eifer und war stets auch im Bilde über die neuesten Entwicklungen im Mutterland der Blawgs.

Persönlich begegnete ich Rainer nur zweimal – kurioserweise beide Male bei meinem damaligen Arbeitgeber juris: Einmal kam Rainer auf Einladung zu einer Redaktionssitzung des JIPS, die einmalig extern im juris-Seminarraum stattfand. Das war wohl im Sommer 2003, kurz bevor dieser News-Eintrag im JIPS erschien. Und dann trafen wir uns – zusammen mit Jochen Notholt – beim Empfang zum EDV-Gerichtag 2003.

Rainer war auch Gründungsmitglied des LAWgical und bis Oktober 2005 Mitglied der Redaktion. Wir verbrachten so manche vergnügliche Stunde in Chat und Video-Konferenzen, um die neuesten technischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Juristerei zu diskutieren und auszuprobieren. Hier ein Schnappschuss vom 31.01.04, 22:05 Uhr.

Solange ich Rainer kannte, hatte er mit seiner Krankheit zu kämpfen. Um so mehr bewunderte ich immer seine positive Grundeinstellung und seinen Lebensmut. Seine liebe Frau Melanie hatte ganz sicher einen nicht zu unterschätzenden Anteil daran. Ihr wünsche ich für die kommenden Aufgaben ganz viel Kraft, Mut und Glück.

weiter zum Nachruf in der Handakte
weiter zur Homepage von Rainer Langenhan im JuraWiki

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