BGH floppt bei Google Places

Auf schlappe 1,5 Sterne bringt es der Bundesgerichtshof bei Google Places. Die Erfahrungsberichte sprechen eine deutliche Sprache: Nicht empfehlenswert!

Den Anfang machte „Thomas“ schon Anfang 2010 mit einer vernichtenden Kritik zum Spickmich-Urteil: „Sorgfaltsäumig und zeitgeistdevot!“ – 1 Stern. „Veronika“ pflichtete noch am selben Tag bei und gibt – genauso wie die folgenden vier Kommentatoren wenige Tage später – nur 1 Stern. Es dauert zwei Jahre, bis „widy“ – ohne jeden Kommentar – 5 Sterne verleiht. Oder war das zu offensichtlich eine Fake-Bewertung? Nur zwei Tage später korrigiert das „hahag“ mit 1 Stern.

Dann doch lieber gleich zum Bundesverfassungsgericht. Das hat schon ganz solide 3 Sterne, wobei sich hier die Extreme die Waage halten. Die 5 Sterne von „Moritz“ beziehen sich allerdings auf die „Vorschläge für die Gestaltung des Bauzaunes“.

Vielen Dank an Dr. Thomas Theißen, der mich beim LawCamp auf diese Spur brachte.

2 Kommentare
  1. Anonym
    Anonym sagte:

    Dabei gibt sich der BGH jetzt alle Mühe, seine Urteil aufzuhübschen, vgl. hier. ;-)

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