Screensharing und Support mit „TeamViewer“

Kennen Sie TeamViewer? Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte damit schon arbeiten. Sei es, dass ihre IT-Betreuer per Fernwartung auf die Kanzleirechner zugreifen, oder dass der Support sich auf die Kanzleisoftware draufschaltet. Für mich ist TeamViewer seit Jahren ein unverzichtbares Werkzeug zur Betreuung meiner Kunden.

Egal, ob es um die Optimierung oder Neuerstellung der Kanzleihomepage geht oder um die Einrichtung und laufende Betreuung der AdWords-Kamapgnen zur Mandatsakquisition – wenn wir gemeinsam auf denselben Bildschirm schauen, hilft das immer sehr weiter. Fast so gut wie ein Besuch in der Kanzlei.

Den Bildschirm teilen

Neudeutsch „Screensharing“ – darum geht es bei TeamViewer. Also ganz einfach: Sie schauen bei mir auf den Bildschirm oder ich bei Ihnen – das geht in beide Richtungen. Alles was Sie tun müssen, ist die Software starten. Die gibt es für alle gängigen Betriebssysteme, also Windows, Mac und Linux. Wenn Sie TeamViewer öfter benutzen wollen, können Sie das Programm wahlweise auch erst installieren und dann starten.

A propos, vor dem Programmstart den Bilschirm aufräumen – Sie wissen schon: § 203 I Nr. 3 StGB

TeamViewer starten

Starten Sie TeamViewer für eine direkte Verbindung mit ralfzosel.de:

Im Internetexplorer z. B. können Sie das Programm dann gleich ausführen:

Screenshot Windows

Im Firefox klicken Sie erst auf „Datei speichern“ und machen dann einen Doppelklick auf das Programm:

Screenshot Windows

Als Apple-Nutzer bekommen Sie über den o. g. Link eine zip-Datei und starten einfach die darin enthaltene „TeamViewer QuickJoin.app“.

Oder Sie besorgen sich auf der TeamViewer-Homepage die aktuelle Vollversion.

Für Sie kostenlos

Übrigens: Wenn Sie TeamViewer mit mir benutzen, ist das von meiner Lizenz gedeckt und für Sie lizenzkostenfrei. Für den privaten Gebrauch ist TeamViewer komplett kostenlos.

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.

P. S.: Ich bin selbst nur Kunde bei TeamViewer und bekomme keine Provision von denen.

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