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Juristische Arbeit und Mandatsakquise in Zeiten des Internet

BGH floppt bei Google Places

Di., 20.03.2012 - 08:06 h -- Ralf Zosel

Auf schlappe 1,5 Sterne bringt es der Bundesgerichtshof bei Google Places. Die Erfahrungsberichte sprechen eine deutliche Sprache: Nicht empfehlenswert!

Den Anfang machte "Thomas" schon Anfang 2010 mit einer vernichtenden Kritik zum Spickmich-Urteil: "Sorgfaltsäumig und zeitgeistdevot!" - 1 Stern. "Veronika" pflichtete noch am selben Tag bei und gibt - genauso wie die folgenden vier Kommentatoren wenige Tage später - nur 1 Stern. Es dauert zwei Jahre, bis "widy" - ohne jeden Kommentar - 5 Sterne verleiht. Oder war das zu offensichtlich eine Fake-Bewertung? Nur zwei Tage später korrigiert das "hahag" mit 1 Stern.

Dann doch lieber gleich zum Bundesverfassungsgericht. Das hat schon ganz solide 3 Sterne, wobei sich hier die Extreme die Waage halten. Die 5 Sterne von "Moritz" beziehen sich allerdings auf die "Vorschläge für die Gestaltung des Bauzaunes".

Vielen Dank an Dr. Thomas Theißen, der mich beim LawCamp auf diese Spur brachte.

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