„Anwaltauskunft.de bricht alle Rekorde“ – Was heißt das?

In der DAV-Depesche Nr. 34/18 gibt es folgenden interessanten Artikel:

Besucherzahlen: Anwaltauskunft bricht alle Rekorde

Anwaltauskunft.de ist weiterhin auf Erfolgskurs: Im August erzielte das Portal die besten Ergebnisse seit dem Relaunch 2013. Insgesamt besuchten es 641.000 Menschen – ein Rekord. Sie riefen knapp 1,5 Millionen Seiten auf. Rund 100.000 Mal klickten die Besucher des Portals auf Profile in der Anwaltssuche. Historisch niedrig lag die Absprungrate. Sie besagt, wie viele Menschen die Seite sofort wieder verlassen, weil die Inhalte sie nicht ansprechen. Die niedrige Rate beweist, dass anwaltauskunft.de die Leser begeistert.

Einer meiner langjährigen Google-Ads-Kunden, der auch mit einem Profil auf anwaltauskunft.de vertreten ist, fragte mich anlässlich dieser Meldung, ob ich ein „stärkeres Engagement bei Anwaltsauskunft“ empfehlen könne.

Schauen wir uns das mal genauer an:

Wie wird überhaupt gemessen?

Ich vermute mal, dass die Rekord-Zahlen mit Google Analytics gemessen wurden. Jedenfalls ist das auf den Seiten eingebaut (und wird auch in der Datenschutzerklärung deklariert). Das wäre dann sozusagen State of the Art.

Welche Rekorde?

Während die Überschrift noch suggeriert, anwaltauskunft.de läge jetzt an der Spitze aller Anwaltssuchdienste – also etwa noch vor dem Platzhirschen anwalt.de – bezieht sich bei genauerer Betrachtung das „alle“ wohl doch eher auf die eigenen Rekorde. Auch gut.

Worauf beziehen sich die Zahlen?

Derart sensibilisiert stellt sich mir die Frage, ob sich die  Zahlen (641.000 Besucher, 1,5 Mio. Seitenaufrufe und 100.000 Aufrufe von Anwaltsprofilen) wirklich auf den August beziehen? Oder meint „ingesamt“ vielleicht: Seit dem Relaunch 2013?!

anwalt.de wirbt mit Sichtbarkeit in Suchmaschinen – auch im Vergleich zu anwaltauskunft.de

anwalt.de wirbt mit Sichtbarkeit in Suchmaschinen – auch im Vergleich zu anwaltauskunft.de

anwalt.de hat nach eigenen Angaben 3,7 Mio. Seitenaufrufe pro Monat und die werben mit „über 5 Mal höherer Sichtbarkeit in Suchmaschinen als der nächste Mitbewerber“. Nun ist der Sichtbarkeitsindex von Sistrix letztlich auch nur eine grobe Schätzung und die von anwalt.de veröffentlichten Zahlen sind 1 Jahr alt. Von daher ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass anwaltauskunft.de entsprechend aufgeholt hat.

Was ist mit der Absprungrate?

Der DAV teilt lapidar mit, die Absprungrate seit „historisch niedrig“. Hier wäre natürlich interessant zu wissen, was das genau bedeutet, wie sich die über die Jahre entwickelt hat und wie sich der DAV diese jetzt offenbar sehr guten Werte erklärt?

Für die Anwälte interessant wäre vor allem die Frage, wieviele denn von ihren Profilen „abspringen“ – weil sie gefunden haben, was sie gesucht haben (und beim Anwalt anrufen oder weiterklicken auf dessen Kanzleihomepage)?

A propos: Würde ich einen Anwalt suchen, wären mir die Profile auf anwaltauskunft.de nicht aussagekräftig genug und ich würde auf der Suche nach weiteren Informationen wohl immer erst dem Link zur Kanzleihomepage folgen.

Bei meinem Kunden ist aber kein einziger (!) Referrer per Google Analytics nachweisbar – wobei das auch andere Gründe haben kann.

100.000 Aufrufe von Anwaltsprofilen – ist das viel?

Eine große Zahl von Profilaufrufen – das klingt erstmal gut. Die spannende Frage ist immer: Auf wieviele Profile verteilen sich die Aufrufe? Setzt man bei anwaltauskunft.de eine leere Suche ab, wird heute angezeigt: „62.702 Anwältinnen / Anwälte gefunden“. D. h. rechnerisch hätte wir ca. 1,6 Aufrufe pro Anwaltsprofil.

Was wir nicht wissen:

  • Wieviele und vor allem welche Besucher stecken dahinter?
  • Wieviele von denen suchen wirklich einen Anwalt?
  • Wieviele der (ernsthaft interessierten) Besucher rufen mehrere Anwaltsprofile auf?
  • Wie lange bleiben diese auf einem RA-Profil und vor allem: Was machen die dann? (s. o. Absprungrate)

Transparenz ist möglich

Für den Anwalt ist hier Webcontrolling schwierig. Wenn man es genau wissen will, könnte man in seinem Profil

  • eine andere als die normale Telefonnummer angeben (z. B. eine Messtelefonnummer),
  • eine andere E-Mail-Adresse hinterlegen und
  • den Link zur Kanzleihomepage präparieren (Kampagnen-Tracking).

Wenn das mal jemand ausprobieren will, bin ich gerne behilflich.

Mein Fazit

Wie wir schon beim DASD Deutschen Anwaltssuchdienst gesehen haben, ist das immer schwierig, solche Erfolgsmeldungen richtig einzuordnen.

Lohnt sich hier ein „stärkeres Engagement“? Mal abgesehen davon, dass mir gar nicht klar ist, wie das aussehen könnte, bin ich erstmal skeptisch. Ich lasse mich aber gerne überzeugen und werde auch mal beim DAV nachfragen.

Ganz interessant sind solche Anwaltsportale jedenfalls immer schon wegen des Backlinks.

1 Antwort
  1. Redaktion Anwaltauskunft
    Redaktion Anwaltauskunft sagte:

    Danke, dass Sie die Erfolgsmeldung der Anwaltauskunft aufgreifen. Die Zahlen wurden tatsächlich mit Google Analytics gemessen. Mit den Rekorden sind die eigenen Rekorde von anwaltauskunft.de gemeint: Die Ergebnisse sind die besten seit dem Relaunch und beziehen sich nur auf August 2018. Die sinkende Absprungrate haben wir erreicht, in dem wir das Portal immer weiter optimiert haben. Warum die Leser abspringen und welche von ihnen wirklich einen Anwalt suchen, lässt sich leider nicht ermitteln.
    Viele Grüße, die Redaktion der Anwaltauskunft

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert