Brauche ich als Rechtsanwalt eine Facebook-Fanpage?

6.200 RAe in Deutschland bei Facebook

Facebook-Zielgruppe: Rechtsanwalt, Deutschland

Rund 6.200 Rechtsanwälte haben ein persönliches Profil bei Facebook. Diese Zahl wirft der Werbeanzeigenmanager raus, wenn man auf Personen mit der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und Deutschland selektiert.

Wie viele sog. „Fanpages“ es für Kanzleien gibt, lässt sich nicht so leicht ermitteln. Die Zahl dürfte aber sehr viel geringer sein.

Viele Kollegen stellen sich die Frage: Brauche ich als Rechtsanwalt eine Facebook-Fanpage, wenn ich das nicht nur zum Spaß mache, sondern auch neue Mandanten per Facebook erreichen will.

Ich bin auf einen interessanten Beitrag von Dr. Kerstin Hoffmann im PR-Doktor-Blog gestoßen: Fanpage oder persönliches Profil? – Facebook-Marketing für Personenmarken. Der ist zwar schon fast 2 Jahre alt, aber immer noch interessant.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Angesichts des (schon damals) oft beklagten Verlusts der Sichtbarkeit und Wirkung von Fanpages stelle sich nicht nur die Frage, wie man die Fanpage in Schwung bringe, sondern viel mehr, ob man überhaupt eine brauche – vor allem als sog. Personenmarke und kleine Organisation.

Auch wenn Kerstin Hoffmann nicht speziell auf Rechtsanwälte eingeht, dürfte ihre Beschreibung für Personenmarke perfekt auf viele Kolleginnen und Kollegen passen: Menschen, die mit ihrer Marke weitgehend identisch sind, weil das Produkt sehr eng an die Person gekoppelt ist.

Kerstin Hoffmann beleuchtet die unterschiedlichen Motive für die Errichtung der Fanpage. Zum Scheitern verurteilt sei der Ansatz, dass man sich als Privatmensch hinter der Fanpage verstecken wolle: „Wer sichtbar sein und für Auftraggeber erreichbar sein will muss eben auch: erreichbar sein.“ Privates und Geschäftliches lasse sich als Personenmarke nicht wirklich trennen – im Internet genauso wenig wie im wahren Leben: „Öffentliche Sichtbarkeit und Persönlichkeitsmarketing haben ihren Preis“.

Die wahren Fans suchten gerade den persönlichen Kontakt. Auch deswegen könne es für Persönlichkeiten besonders lohnend sein, sich vor allem oder sogar ausschließlich persönlich zu vernetzen.

Aufwand treiben müsse man so oder so: „Wer nur aussendet und keine Interaktion mit den Fans pflegt, ist weniger sichtbar.“ Das gelte für persönliches Profil und Fanpage letztlich gleichermaßen. Hat man beides, rät Hoffmann dazu, den Unterschied auch deutlich zu machen: „Ich finde es immer wieder höchst irritierend, wenn Profil und Fanpage einer Persönlichkeit nur den Personennamen tragen und ich auf den ersten Blick nie genau weiß, was ich da gerade vor mir habe.“

Rechtsanwalt Solmecke hat 5.000 Facebook-Freunde

Hier schlägt die 5.000er-Begrenzung zu: Rechtsanwalt Christian Solmecke auf Facebook

Was die Beschränkung der persönlichen Profile auf 5.000 „Freunde“ angeht, fällt mir persönlich nur ein Kollege ein, den das betrifft – für alle anderen Rechtsanwälte sollte das unkritisch sein. Ob man sich – gerade als Anwalt – über die Facebook-AGB hinwegsetzt und das persönliche Profil offen für kommerzielle Werbung nutzen will, ist eine andere Frage.

Von strategischer Bedeutung sei aber, so Hoffmann, ob man mit seinem Marketing rein auf das persönliche Netzwerken setze, oder auch gezielt Werbung schalten wolle – das geht nämlich nur mit der Fanpage.

Bei allem Aufwand, den man mit Facebook treibe, müsse man sich klar machen: „Wer hier investiert, schafft auf der Plattform keine dauerhaften Werte, sondern allenfalls Wirkung für einen bestimmten Zeitraum oder sogar nur für den Moment.“ Facebook könne von heute auf Morgen die Regeln ändern oder halt auch schließen (vgl. hierzu etwa schon meinen Beitrag „Wenn Communities schließen“).

Besonders freut mich, dass Dr. Kerstin Hoffmann schreibt, was ich schon immer sage:

„Umso wichtiger ist eine eigene Plattform im Web, etwa eine Website mit einem Blog, auf der die eigenen digitalen Werte zusammenlaufen.“

Schön auch ihr Schlusswort:

Abschließend nochmals: Die Entscheidung, ob Profil oder Fanpage oder beides wird nicht den Erfolg Ihrer Gesamtkommunikation allein bestimmen. Mehr noch als die Zuordnung zu einer Form zählt der Nutzen, den Sie für Ihre Dialogpartner im Web generieren. Wie gut sich Ihre Personenmarke transportiert, hängt von vielen anderen Faktoren ab als nur von der Frage des für Sie idealen Settings.

Arbeiten und denken Sie daher bitte in Ihrer Unternehmenskommunikation immer vernetzt. Ach, und übrigens: Bleiben Sie, gerade was Social-Media-Präsenzen angeht, flexibel. Was heute sinnvoll erscheint, kann morgen schon anders sein. Weil sich auf Plattformen etwas ändert. Oder weil Sie selbst in der Weiterentwicklung Ihre Strategie verändern müssen.

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