Datenschutz für Blogbetreiber – Katalog von Sven Venzke-Caprarese

20 Punkte umfasst der Katalog, den Sie beachten sollen, wenn Sie datenschutz-rechts-konform bloggen wollen. Veröffentlicht hat den Katalog Rechtsanwalt Sven Venzke-Caprarese auf datenschutz-notizen.de, dem Blog der datenschutz nord GmbH, wo der Kollege Justitiar ist. Die Firma macht in Datenschutz und IT-Sicherheit.

Einen „etwas detaillierteren Überblick über die telemedien- und datenschutzrechtlichen Anforderungen“ speziell an den Unternehmensblogger will der Autor geben. Zunächst einmal wirkt die Fülle der Hinweise erschlagend – wie Eduard (Eddy) Andrae treffend kommentiert:

Mich erschreckt das irgendwie, dass man heute neben einem guten CMS auch eigentlich einen guten Rechtsanwalt braucht, wenn man einfach nur bloggen möchte…

Bei genauerer Betrachtung sind die Tipps aber durchaus praxisnah und gar nicht so weit hergeholt. Nur denkt man selten an alles und macht sich das oft nicht in letzter Konsequenz klar. Die datenschutzrechtlichen Aspekte von Google-Fonts z. B. hatte ich erfolgreich verdrängt, das mit der Gravatarfunktion war mir noch gar nicht bewusst.

Nicht gerade zur Klarheit trägt die Sortierung der Liste bei – da geht es für meinen Geschmak zu durcheinander. Ich habe mal versucht, das nach Themenkomplexen zu gruppieren:

  1. Deklaration
    1. Anbieterkennzeichnung („Impressum“) – Nr. 1
    2. Datenschutzerklärung – Nr. 2
      1. Cookies – Nr. 16
    3. ADV-Vertrag mit dem Webhoster – Nr. 17
  2. Server-Sicherheit
    1. Sicherheit des Webservers – Nr. 18
    2. Brute Force Schutz – Nr. 4
    3. Sensible Übertragungen verschlüsseln – Nr. 5
    4. Plugins, Widgets und Themes sorgfältig auswählen – Nr. 6
    5. WordPress, Themes, Widgets, Plugins updaten – Nr. 20
  3. Speicherung personenbezogner Daten
    1. Automatische Protokollierung der IP-Adresse von Kommentatoren deaktivieren – Nr. 3
    2. Noch einmal die IP-Adresse – Nr. 19
    3. Formularfelder – Nr. 11
  4. Weitergabe personenbezogener Daten
    1. Verwendung von Social Media Plugins – Nr. 7
    2. Google Fonts, Google Scriptbibliotheken etc. – Nr. 8
    3. Gravatar – Nr. 9
    4. Spam-Filter – Nr. 10
    5. Webtracking – Nr. 12
    6. News-Aggregatoren, Blogverzeichnisse und Zählpixel – Nr. 13
    7. VG Wort – Nr. 14
    8. Tamper Data und Ghostery – Nr. 15

Insbesondere gegen Ende scheint dem Author etwas die Puste ausgegangen zu sein, was sich schon im Umfang der einzelnen Punkte bemerkbar macht. Zum heiklen Thema „Cookies“ erfährt man nicht viel mehr, als dass die „kritisch hinterfragt und in der Datenschutzerklärung erwähnt werden“ sollen. Nicht wirklich in die Liste der rechtlichen Anforderungen passt die Nr. 15 – auch wenn die Werkzeuge „Tamper Data und Ghostery“ erwähnenswert sind.

Alles in allem eine verdienstvolle Arbeit des Kollegen, die geeignet sein sollte, das Bewustsein der Blogger zu schärfen und die Diskussion in Gang zu bringen – hoffentlich auch über Sinn und Unsinn übertriebener datenschutzrechtlicher Anforderungen.

zum Blogbeitrag von Sven Venzke-Caprarese, Datenschutz für Blogbetreiber – WordPress rechtskonform nutzen, datenschutz-notizen.de vom 10.04.15

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