Google Analytics datenschutzkonform einsetzen – Stand 2014

Nachdem mein Blogbeitrag Google Analytics gesetzeskonform einsetzen und die Anleitung Google Analytics mit anonymisierter IP etwas in Jahre gekommen sind, hier mal der aktuelle Stand zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics in aller Kürze:

  1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (PDF) ausdrucken, unterschreiben und an Google senden. Eingang des von Google unterschriebenen Exemplars abwarten und abheften.
  2. Google-Tackingcode auf jeder Seite einbauen (ggf. über Template oder Plugin), ergänzt um die Zeile: ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true); (vgl. Google Developers „IP Anonymization„).
  3. Code-Schnipsel für Opt-Out-Cookie vor o. g. Trackingcode einfügen (vgl. Google Developers „Disabling Tracking„).
  4. Modifizierten Datenschutzhinweis einfügen (vgl. Muster beim Kollegen Thomas Schwenke).

Sie brauchen Hilfe bei der Einrichtung von Google Analytics? Oder Sie möchten wissen, wie Sie dieses tolle Werkzeug jetzt dazu einsetzen, um Ihre Kanzleihomepage gezielt zu verbessern und mehr Mandate über das Internet zu akquirieren? Dann sprechen Sie mich gerne an.

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