Google-Maps-Einträge für Rechtsanwälte und die Kanzlei

Wohl die meisten Rechtsanwälte sind in Google Maps, dem Kartendienst von Google, verzeichnet. Irgendwie. Manchmal mehrfach. Manchmal stimmt’s. Manchmal nicht. Dabei lohnt es sich wirklich, sich als Anwalt um seinen Google-Maps-Eintrag zu kümmern. Denn sobald Google eine Ortsangabe in der Suchanfrage erkennt, werden diese Karteneinträge eingeblendet, und zwar sehr prominent.

Die Grundprinzipien habe ich im e.Consult-Blog beschrieben. Mir geht es jetzt um die Frage:

Anwalt oder Kanzlei? Was kann ich in Google Maps eintragen?

In den Qualitätsrichtlinien von Google Places heißt es zum Thema „Unternehmensstandort“ explizit:

Unternehmen, die verschiedene spezielle Dienstleistungen anbieten, wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen, dürfen nicht mehrere Einträge für die einzelnen Spezialgebiete anlegen. Sie dürfen einen Eintrag pro Arzt oder Anwalt und einen Eintrag für das Büro erstellen.

Interessant, dass Google in den Qualitätsrichtlinien jetzt ausdrücklich auf den Anwalt eingeht. Ich hatte mich Ende Oktober vergangenen Jahres intensiv damit beschäftigt und da wäre mir sicherlich aufgefallen, wenn damals schon die Rede von Anwälten gewesen wäre.

Im Abschnitt „Name des Unternehmens“ wurde seitdem definitiv an der Formulierung gefeilt. Geblieben aber ist der Grundsatz:

Stellen Sie Ihr Unternehmen genau so dar, wie es außerhalb des Internets auftritt.

Weiter heißt es jetzt:

  • Fügen Sie Ihrem Unternehmensnamen keine Marketing-Slogans hinzu.
  • Fügen Sie keine Telefonnummern oder URLs im Feld für den Unternehmensnamen hinzu, wenn diese Informationen nicht Teil Ihres Unternehmensnamens sind.
  • Versuchen Sie nicht, die Suchergebnisse zu beeinflussen, indem Sie dem Unternehmensnamen zusätzliche Keywords oder eine Beschreibung des Unternehmens hinzufügen.

Im Google Places-Nutzerhandbuch wird  (am Beispiel der Ärzte) erläutert:

Auch wenn Sie als Arzt gleichzeitig Kardiologe und Chiropraktiker sind oder Sie eine Dienstleistung für mehrere Städte anbieten, sollten Sie nur einen Eintrag vornehmen. Erläutern Sie stattdessen die verschiedenen von Ihnen angebotenen Dienstleistungen in der Unternehmensbeschreibung oder mithilfe von Kategorien.

Zwischenergebnis

  1. Tragen Sie Ihre Kanzlei mit der Bezeichnung, die Sie auch sonst verwenden, in Google Maps ein. Im Zweifel nehmen Sie die Bezeichnung von Ihrer Website, da Google sich wohl daran orientieren wird.
  2. Sie können für jeden Anwalt in Ihrer Kanzlei einen eigenen Eintrag anlegen. Verwenden Sie dabei die Bezeichnung, die Sie auch sonst verwenden – im Zweifel wieder die von der Website.

Wer unter seiner Fachanwaltsbezeichnung firmieren will, sollte dies nach dem oben gesagten dürfen. Oder? Was meinen Sie?

Probleme

In der Praxis kommt es vor, dass Google verschiedene Einträge, die man in Google Places unter derselben Adresse anlegt, ungefragt zu einem Eintrag zusammenlegt. Das kann mehrere Wochen dauern und im Places-Konto tauchen die teilweise noch als eigenständige Einträge auf.

Wer tiefer in das Thema einsteigen will, dem kann ich das Blog von John Goddard und Carsten Schmidt sehr empfehlen.

Wer sich als Anwalt nicht mit solchen Details herumschlagen will, kann auch einfach einen Dienstleister mit der Optimierung des Google-Maps-Eintrags beauftragen. Ich kann hier die e.Consult AG nur empfehlen.

Nachtrag: Die e.Consult AG bietet derlei Dienstleistungen nicht mehr an – wohl aber ich selbst. ;-)

Nachtrag 2: → zu den aktuellen Informationen zum Thema aus 2018

2 Kommentare
  1. Martin
    Martin sagte:

    Die automatischen Kategorie-Vorschläge, von denen für den Eintrag eines Unternehmens mindestens einer angenommen werden muss bieten in meinem Fall nichts passendes für eine Anwaltskanzlei. Das einzige, was dort angeboten wird ist „Rechtsanwalt für Familienrecht“ – in meinem Fall aber nicht zutreffen. Was mache ich am besten?

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