ralfzosel.de bei JuraBlogs

Wer ein neues Weblog startet, hat in der Regel zunächst nur sehr wenige Leser. Da ist es eine gute Idee, seine Inhalte dahin zu tragen, wo man seine Zielgruppe vermutet. Für Weblogs im juristischen Kontext (sog. „Blawgs“) bietet JuraBlogs eine gute Möglichkeit, sich neue Leserkreise zu erschließen. JuraBlogs ist ein sog. Metablawg, d. h. es werden Beiträge verschiedener juristischer Weblogs einsammelt und dem Leser übersichtlich präsentiert.

Wie funktioniert JuraBlogs?

Um mit seinem Weblog teilzunehmen, genügt eine E-Mail an Matthias Klappenbach, den Betreiber von JuraBlogs. Voraussetzung ist, dass man in seinem RSS-Feed nicht nur den Teaser, sondern den Beitrag im Volltext verbreitet.

JuraBlogs sammelt die RSS-Feeds alle paar Minuten ein, speichert die Inhalte in seiner eigenen Datenbank und macht sie über das Portal verfügbar. Die neuesten Beiträge erscheinen auf der Startseite. Für jedes Blog gibt es eine eigene Seite innerhalb von JuraBlogs, von der aus die einzelnen Artikel erreichbar sind. Für mein Weblog ist das die Seite http://www.jurablogs.com/blogs/ralfzosel-de .

Über den Link hinter dem » am Ende eines jeden Teasers gelangt zu der Beitragsseite innerhalb von JuraBlogs. Mein Beitrag z. B., der im Original unter dieser URL erreichbar ist

http://ralfzosel.de/blog/2009/10/26/rechtsanwalt-udo-vetter-in-der-wikipedia

ist bei JuraBlogs wie folgt abrufbar

http://www.jurablogs.com/de/rechtsanwalt-udo-vetter-wikipedia

Der Text des Original-Beitrags wird nach etwa 2/3 abgeschnitten. Links neben dem Text – also recht prominent – gibt es einen großen AdSense-Werbeblock. Dafür ist JuraBlogs sowohl für die Leser, als auch für die teilnehmenden Blogger kostenlos.

Es erfolgt eine automatische Verschlagwortung, die auf Themenseiten verlinkt, wo alle gleichartigen Beiträge angeteasert werden. Auf weiteren Reitern werden ähnliche, aktuelle und populäre Beiträge verlinkt sowie die im Beitrag enthaltenen Links aufgelistet.

Probleme

JuraBlogs ist sehr gut für Suchmaschinen optimiert und wird gut verlinkt. Das führt dann insbesondere bei weniger populären Blogs leider auch dazu, dass die Beiträge in JuraBlogs vor den Original-Quellen in den Google-Trefferlisten auftauchen. D. h. Traffic, der sonst möglicherweise auf der eigenen Plattform gelandet wäre, wandert zu JuraBlogs. Unter dem Strich dürfte die Teilnahme an JuraBlogs aber zu mehr Traffic auf der eigenen Seite führen. Letztendlich muss aber jeder selbst entscheiden, ob und wie lange er an JuraBlogs teilnehmen möchte.

Eine Sache stört mich aber doch an JuraBlogs, und zwar die Kommentarfunktion: Die JuraBlogs-Leser werden aufgefordert, meine Beiträge bei JuraBlogs zu kommentieren. Die Kommentare hätte ich natürlich lieber in meinem eigenen Blog.

Dessen ungeachtet wiederholen ich aber gerne, was ich schon anlässlich der Teilnahme des beck-blog an JuraBlogs geschrieben habe, nämlich dass Matthias Klappenbach „seit Jahren mit viel Fingerspitzengefühl für eine bessere Vernetzung und Verbreitung der deutschsprachigen juristischen Blogs sorgt.“

Fazit

Wer daran interessiert ist, mit seinem juristisches Blog mehr Leser zu erreichen, der sollte es auf einen Versuch mit JuraBlogs ankommen lassen.

2 Kommentare
  1. Henning Ernst Müller
    Henning Ernst Müller sagte:

    Lieber Herr Zosel,

    Sie schreiben:

    Eine Sache stört mich aber doch an JuraBlogs, und zwar die Kommentarfunktion: Die JuraBlogs-Leser werden aufgefordert, meine Beiträge bei JuraBlogs zu kommentieren. Die Kommentare hätte ich natürlich lieber in meinem eigenen Blog.

    Ich habe gerade einmal bei jurablogs nachgeschaut, aber diese Kommentarfunktion (die in der Tat merkwürdig wäre) dort gar nicht gefunden. Klickt man bei jurablogs intuitiv auf die Überschrift eines dort verlinkten Beitrags, kommt man sofort auf den Originalartikel. Klickt man auf den kleinen Pfeil unten rechts hinter dem teaser, dann landet man auf der längeren Version (oft auch noch nicht komplett) innerhalb von jurablogs. Aber dort gibt es keine Kommentarfunktion. Klickt man dort auf „vollständigen Artikel“, wird man wieder auf den Originalblog verwiesen. Es besteht also m.E. keine Gefahr, dass jurablogs den einzelnen blogs traffic wegnimmt oder gar Kommentare einsammelt.

    Besten Gruß

    Henning Ernst Müller

  2. Ralf Zosel
    Ralf Zosel sagte:

    Lieber Herr Professor Müller,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich freue mich sehr, dass Sie mein Blog schon gefunden haben. :-)

    Unter jedem Beitrag bei JuraBlogs (Beispiel) gibt es mehrere Reiter. Der zweite von Links trägt die Überschrift „Kommentieren“. Das ist die Funktion, die ich meine.

    Schöne Grüße

    Ralf Zosel

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