Als Rechtsanwalt mit persönlichem Eintrag und Kanzlei in Google My Business

Beispiel: Google Trefferliste für „Rechtsanwalt Rechtsgebiet Ort

Für Anwälte ist es interessant, in Google auch mit Karteneintrag (Google Maps) gefunden zu werden. Die tauchen nicht nur sehr prominent bei gezielter Suche nach dem Namen auf, sondern auch bei Suchen nach etwa „Rechtsanwalt Rechtsgebiet Ort„, und zwar direkt unter der Werbung (Google Ads), noch vor den Treffern der organischen Suche. Die Karteneinträge kommen aus Google My Business und sind komplett kostenlos!

Anwalt oder Kanzlei?

Bei Rechtsanwälten stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie nun mit einem Eintrag der Kanzlei in Google My Business vertreten sein sollen, oder mit einem Eintrag zu Ihrer Person oder vielleicht sogar mit beidem? Letzteres erscheint besonders interessant, da man so die Chance hat, mehrfach in der Trefferliste aufzutauchen.

Ich bin der Frage schon vor Jahren sehr ausführlich nachgegangen. Inzwischen haben sich die Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google geändert, der Grundsatz aber bleibt.

Richtlinien von Google speziell für Anwälte

Unter der Überschrift „Unabhängige Fachkräfte (z. B. Ärzte, Anwälte, Immobilienmakler)“ führt Google aus:

Unabhängige Fachkräfte sind Experten mit Kundenverkehr und üblicherweise einem eigenen Kundenstamm. Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Finanzberater, Versicherungsvertreter und Immobilienmakler gelten alle als unabhängige Fachkräfte. Sie dürfen daher beim Erstellen ihres Eintrags ihren Titel oder ihre akademische Bezeichnung (z. B. Dr. med., Dr. jur., Prof.) verwenden.

Unabhängige Fachkräfte sollten einen eigenen Eintrag erstellen, wenn

  • sie Kundenverkehr haben. Angestellte dürfen keine eigenen Einträge erstellen.
  • sie während der Öffnungszeiten an dem bestätigten Standort direkt erreichbar sind.

Während Kundenverkehr und direkte Erreichbarkeit für Anwälte in der Regel zumindest theoretisch angenommen werden können, erscheint die Differenzierung nach Angestellten für Anwälte befremdlich: Auch als angestellter Anwalt ist man „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO). Von daher könnte man auch als angestellter Anwalt einen eigenen Eintrag bei Google My Business riskieren.

Was Google ganz klar stellt:

Sie dürfen nicht mehrere Einträge für verschiedene Fachgebiete erstellen.

Weiter heißt es:

Mehrere Fachkräfte an einem Standort
Falls die Fachkraft am selben Standort mit anderen Fachkräften mit Kundenverkehr zusammenarbeitet,

  • sollte die Organisation unabhängig von den Einträgen der einzelnen Fachkräfte einen eigenen Eintrag für den Standort erstellen.
  • sollten die Titel der individuellen Einträge der Fachkräfte nur den Namen der entsprechenden Person und nicht den Namen der Organisation enthalten.

Das dürfte für Kanzleien mit angestellten Anwälten, Sozietäten, Bürogemeinschaften usw. passen.

Für Einzelanwälte könnte diese Sonderregelung interessant sein:

Einer Markenorganisation angeschlossene Fachkräfte

Wenn an einem Standort nur eine Fachkraft Kundenverkehr hat und eine Marke vertritt, sollte sie sich einen Eintrag mit der entsprechenden Organisation teilen. Erstellen Sie in diesem Fall einen einzelnen Eintrag und formatieren Sie den Titel wie folgt: [Marke/Unternehmen]: [Name der Fachkraft].

Zusammenfassung und Empfehlung

In Kanzleien mit mehr als einem Berufsträger ist die Sache klar:

  • 1 Eintrag für die Kanzlei
  • 1 Eintrag für jeden RA (auch für angestellte RAe kann man das versuchen)

Als Einzelanwalt sollte man jedenfalls einen persönlichen Eintrag anlegen und sofern man einen speziellen Kanzleinamen hat, kann man diesen voranstellen. Man könnte aber auch einfach mal versuchen, zwei getrennte Einträge anzulegen: Mehr als das das direkt abgelehnt oder die Einträge später zusammengelegt werden, falls mal jemand auf  „Änderung vorschlagen“ und „Ort als doppelt markieren“ klickt, kann ja eigentlich nicht passieren (eventuelle Bewertungen bleiben dann erhalten).

Mit mehreren Einträgen in Google My Business wird zwar alles etwas unübersichtlicher, aber man hat die Chance, dass die Einträge zu unterschiedlichen Suchbegriffen angezeigt werden oder sogar beide gleichzeitig und so den Eintrag eines Mitbewerbers verdrängen.

Sie brauchen Hilfe bei der Optimierung Ihrer Einträge in Google My Business? Sprechen Sie mich gerne an – unten in den Kommentaren oder direkt.

 

3 Kommentare

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  1. […] haben wir die Google-My-Business-Einträge auf Sie registriert, als wir die Anfang 2019 ‚verordentlicht‘ und erweitert haben (1 x Kanzlei + 3 x RAe). Wenn Sie sich bei Google My Business einloggen, können Sie […]

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