
Kontaktformulare auf der Kanzleihomepage werden nach wie vor gut angenommen – wenn sie gut gemacht sind. In vielen Fällen werden die so erhobenen Daten schlicht per E-Mail in die Kanzlei gesendet. Das ist nicht nur unter Datenschutz-Gesichtspunkten problematisch, sondern auch rein praktisch: Es besteht die Gefahr, dass eine solche E-Mail verloren geht; dann landet die schöne Mandatsanfrage im Nirvana.
Standardmäßig versenden CMS-Systeme wie z. B. WordPress E-Mails direkt vom Webserver. Ich bevorzuge die Variante, ein spezielles E-Mail-Konto einzurichten und solche E-Mails darüber zu versenden. Vor allem ist darauf zu achten, dass die Domain korrekt eingerichtet ist, speziell die Einträge für DKIM, SPF und DMARC. Sonst werden E-Mails in vielen Fällen schlicht nicht zugestellt. Ob mit der eigenen E-Mail-Domain alles passt, können Sie z. B. hier testen: https://mxtoolbox.com.
Davon abgesehen besteht natürlich immer die Gefahr, dass solche automatisch versandten E-Mails im Spam-Filter hängenbleiben.
Es spricht nichts dagegen, sich per E-Mail über den Eingang eines Formulars benachrichtigen zu lassen. Idealerweise sollten die ins Formular eingegebenen Daten aber auf dem Server gespeichert werden und können von dort z. B. einfach mit dem Browser über die übliche https-Verbindung – also verschlüsselt – heruntergeladen (und dann vom Server gelöscht) werden.
Wer ganz sicher gehen will, verlässt sich nicht auf die Benachrichtigungs-E-Mail, sondern schaut regelmäßig aktiv auf dem Server nach neuen Eingängen. Im Grunde genommen ist das ja nur ein Klick auf den entsprechenden Link.