Barrierefreiheit
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Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, Kanzleihomepages so weit wie (mit vertretbarem Aufwand) möglich barrierefrei zu gestalten und damit auch Personen mit Einschränkungen bestmöglich zugänglich zu machen. Das fängt an bei der Lesbarkeit und Bedienbarkeit auf dem Smartphone und geht weit darüber hinaus.
Eine gesetzliche Pflicht, die eigene Kanzleihomepage barriefrei zu gestalten, begründet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in bestimmten Fällen, vgl. dazu das Interview mit Rechtsanwalt Meibers.
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