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CPA

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

CPA steht für „Cost per Action“ (auch: Cost per Acquisition) und bezeichnet die durchschnittlichen Kosten pro Conversion – bei Kanzleien also meist pro Anfrage über das Kontaktformular oder per Anruf. Die Rechnung: Werbekosten geteilt durch die Zahl der Conversions. Wer 500 € ausgibt und dafür zehn Anfragen erhält, zahlt einen CPA von 50 €.

Der CPA ist die wichtigste Kennzahl, um zu beurteilen, ob sich eine Google-Ads-Kampagne rechnet – aussagekräftiger als Klicks oder Impressionen. Gibt man Google einen Zielwert vor, den die automatische Gebotssteuerung anpeilen soll, spricht man vom Ziel-CPA.

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