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DomainKeys Identified Mail (DKIM)

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

DKIM (DomainKeys Identified Mail) versieht ausgehende E-Mails mit einer digitalen Signatur. Der Empfänger prüft sie über einen öffentlichen Schlüssel im DNS. So erkennt man, ob die Nachricht unverändert ist und wirklich zur Absender-Domain gehört – wichtig gegen Spoofing und Phishing.

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