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Impression Share

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Der Impression Share (deutsch: „Anteil an möglichen Impressionen“) gibt an, wie oft eine Google-Ads-Anzeige tatsächlich ausgeliefert wurde – gemessen an der Zahl der Suchanfragen, bei denen sie hätte erscheinen können. Ein Impression Share von 15 % bedeutet: Nur bei 15 von 100 passenden Suchanfragen war die Anzeige zu sehen.

Ein niedriger Wert hat meist zwei Ursachen: Das Tagesbudget ist erschöpft, oder der Anzeigenrang reicht nicht. Für die Budgetplanung heißt das: Kürzt man das Tagesbudget einer Kampagne, die ohnehin nur einen kleinen Teil der möglichen Impressionen erreicht, verzichtet man zuerst auf die günstigsten Klicks – und damit auf die günstigsten Anfragen.

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