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PNG

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

PNG (Portable Network Graphics) ist ein verlustfreies Bildformat. Es eignet sich gut für Logos, Icons, Screenshots und Grafiken mit scharfen Kanten oder Transparenz – anders als JPEG, das eher für Fotos gedacht ist.

Nachteil: Bei Fotos werden PNG-Dateien oft unnötig groß. Für Fotos auf der Kanzleihomepage sind deshalb meist JPEG oder WebP die bessere Wahl; PNG bleibt sinnvoll, wenn Pixelgenauigkeit oder Transparenz zählen.

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