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IPv4

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

IPv4 steht für „Internet Protocol Version 4“ und bestimmt quasi das Format der IP-Adressen. Typische Beispiele für IPv4-Adressen sind:

  • 217.11.59.207
  • 127.0.0.1

Bei der Einführung im Jahr 1981 ging man davon aus, dass die fast 4,3 Mrd. Adressen, die sich so adressieren lassen, ausreichen würden. Das hat sich als Irrtum herausgestellt, deshalb wurde IPv6 entwickelt.

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