Ankündigung von Google: Überprüfung der Identität von Werbetreibenden

Haben Sie die E-Mail von Google auch schon bekommen? Google will sein Verfahren zur Überprüfung der Identität von Werbetreibenden ändern.

Tipp:
Jetzt brauchen Sie nichts machen, aber wenn die Aufforderung zur Identitäts­bestätigung kommt, sollten Sie sofort aktiv werden.

Das ist auch gut so, denn in der Vergangen­heit lief das alles andere als rund – dazu später mehr.

In der Ankündigungs-E-Mail heißt es jetzt:

Im März 2022 fasst Google die derzeitigen Verfahren zur Überprüfung der Identität von Werbetreibenden und zur Bestätigung der Geschäftstätigkeiten zu einem vereinheitlichten Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zusammen. Damit soll der Prozess vereinfacht und verbessert werden. Ähnlich wie bei der aktuellen Vorgehensweise werden Werbetreibende per E-Mail und in ihrem Konto benachrichtigt, wenn sie das Überprüfungsverfahren durchlaufen müssen.

Sie werden dann gebeten, dieses Verfahren innerhalb von 30 Tagen einzuleiten. Danach haben sie weitere 30 Tage Zeit, um alle erforderlichen Schritte durchzuführen und etwa Ihre Identität, Ihre Geschäftstätigkeiten oder beides zu bestätigen.

Das ist jetzt also noch nicht die Aufforderung, die Unterlagen einzureichen. Erst wenn die kommt (per E-Mail und das wird dann üblicherweise auch im Google-Ads-Konto eingeblendet), beginnt die 30-Tage-Frist zu laufen und man muss die Unterlagen hochladen.

Schwierigkeiten für werbetreibende Rechtsanwälte

Meldung von Google bei der Identitätsbestätigung

Noch nach dem alten Verfahren hatte eine meiner Kundinnen zuletzt vor etwa einem Monat die Aufforderung erhalten, die Überprüfung der Identität von Werbetreibenden in die Wege zu leiten. Die Schwierigkeit für Rechtsanwälte besteht (oder bestand?) immer darin, dass sie als Freiberufler nicht in jedem Fall über eines der Dokumente verfügen, die Google für das Unternehmen akzeptiert:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeschein
  • Bestätigung der Umsatzsteuerregistrierung
  • DUNS-Zertifikat

In dem Fall war eine UStID vorhanden und so konnten wir einfach den Bescheid des Bundesamtes für Finanzen hochladen.

Zum Verzweifeln

Vor einem Jahr hatte ich mal einen Kollegen ohne UStID. Es war fast unmöglich, den im Übrigen ja sehr netten Mitarbeitern von Google den Unterschied zwischen einem Gewerbe und einem Freiberufler begreiflich zu machen und dass nicht jeder Rechtsanwalt eine UStID hat. Es war zum Verzweifeln.

Obwohl wir sofort reagierten und uns echt dahinter klemmten und nicht locker ließen und trotz aller Beteuerungen der Google-Mitarbeiter, sperrte Google das Google-Ads-Konto dieses Kunden und uns gelang es erst nach 2 Monaten, diese Sperre wieder aufheben zu lassen.  Das wünscht man sich als Google-Partner eigentlich anders und deshalb begrüße ich diese Ankündigung von Google, das Verfahren zu verbessern, sehr.

Workaround

Letztlich habe ich als offizielle Empfehlung in Fällen, wo keines der o. g. Dokumente für das Unternehmen beigebracht werden kann, übrigens folgenden Workaround erhalten:

Wenn man das Google Ads Konto, bzw. das Zahlungsprofil als Organisation registriert hat und führt, ist ein Dokument, das die Existenz des Unternehmens bestätigt, erforderlich. Alle, die so ein Dokument nicht besitzen, haben die Möglichkeit, sich als natürliche Personen zu registrieren. Dann wird (…) nur ein Personalausweis oder Pass für die Identitätsprüfung benötigt.

Warum nicht einfach?

Ich hatte ja angeregt, dass Google – anstatt einen Handelsregisterauszug zu verlangen – einfach selbst im Bundesweiten Amtliches Anwaltsverzeichnis recherchiert und sich so der Identität seiner Kunden versichert. Überrascht wäre ich, wenn das jetzt im Rahmen der Änderung umgesetzt würde.

2 Kommentare
  1. Stepanka Dittrichova
    Stepanka Dittrichova sagte:

    Mit Interesse habe ich Ihren Artikel über das Überprüfungsverfahren bei Google Ads gelesen. Als Mitarbeiter in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bin ich in der gleichen Situation, dass ich nur vier von Google akzeptierte Dokumente einreichen kann, die wir nicht in der Form vorlegen können. Auch mir wurde angeboten, mich als natürliche Person eintragen zu lassen. Aber ich frage mich, welche Konsequenzen dies für mich hat? Werden die monatlich zur Verfügung stehenden Rechnungen an mich adressiert? Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine Änderung in Privatperson für mich? Und wird anschließend bei der Offenlegung von Anzeigen mein Name und meine persönliche Anschrift (bzw. Standort) unter den Anzeigen angezeigt?

  2. Martin Pursche
    Martin Pursche sagte:

    Vielen Dank für den Artikel und schön, dass sich auch andere mit dem Thema befassen.
    Google Ads ist ein wichtiges Instrument für alle, nur für uns als Agentur kommen wir hier an die Grenzen des Verständnisses.
    Wir können natürlich Handelsregister und Steuernummer als GmbH hinterlegen, es ist nur unverständlich, warum wir auch einen Namen und Personalausweis eines Mitarbeiters oder Inhabers hinterlegen sollen.
    Google ist lediglich ein Dienstleister für uns und keine Behörde.
    Wenn man das nicht umgehen kann, werden wir tatsächlich Ads aus unserem Leistungsspektrum löschen.

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