Malware

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Als Malware bezeichnet man Programme, die Schaden anrichten („Schadprogramme“). D. h. es wird einem Software untergeschoben – sei es auf dem eigenen Rechner oder einem Server – die etwas tut, was man nicht will, nämlich einem selbst und/oder anderen Schaden zufügt. Malware kann z. B. eine Hintertür auf dem Rechner öffnen, den Nutzer ausspähen oder massenweise Spam versenden.

In meiner Praxis begegnet mir Malware am häufigsten auf schlecht gepflegten WordPress-Installationen (vgl. auch Sicherheitsupdate).

Sind Schadprogramme als harmlose Software getarnt, die der Nutzer „freiwillig“ auf seinen Rechner bringt, spricht man von Trojanern.

Synonyme:
Schadprogramm
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z