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Motherboard

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Das sog. Motherboard ist das zentrale Bauteil eines Computersystems, auf das (fast) alle anderen Hardware-Komponenten montiert (meist gelötet oder gesteckt) werden und das diese miteinander über Leiterbahnen verbindet. D. h. auf dem Motherboard findet man z. B. die CPU, den Arbeitsspeicher, die Grafikkarte u.v.m.

Synonyme:
Hauptplatine
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