Betriebssystem

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Das Betriebssystem ist die Software, die sich um die grundlegenden Dinge kümmert und dann auch die Ausführung spezieller Programme (wie z. B. Textverarbeitung) ermöglicht.

Die bekanntesten Betriebssystem sind für Desktop-Rechner bzw. Notebooks

  • Windows,
  • Mac OS und
  • Linux

sowie für Smartphones und Tablets

  • iOSX und
  • Android.
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z