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Blindtext

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Als „Blindtext“ bezeichnet man Text, der keinerlei Sinn ergibt, aber auf den ersten Blick „echt“ aussieht. Beim Entwurf von Websiten dient er als Füllmaterial, solange noch kein richtiger Text zur Verfügung steht.

Mit Blindtexten kann man das Layout z. B. einer Kanzleihomepage schon mal vorführen und bekommt ein Gefühl dafür, welche Textmenge an verschiedenen Stellen benötigt wird.

Der bekannteste Blindtext ist wahrscheinlich Lorem Ipsum.

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