Call-to-Action
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Als „Call-to-Action“ (zu Deutsch: „Aufruf zur Handlung“) bezeichnet man im Marketing die Aufforderung an den Empfänger, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, z. B. das Kontaktformular abzusenden oder eine bestimmte Telefonnummer anzurufen.
Im Online-Marketing kommen Call-to-Action zum Einsatz z. B. bei AdWords-Anzeigen oder auf Landingpages.
Der Interessent wird als nicht im Unklaren gelassen, wie es jetzt weitergeht, sondern zu einem konkreten nächsten Schritt animiert. Das bringt in der Regel bessere Conversionsraten.
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