Landingpage

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Die Landingpage ist die Seite, auf der der Besucher – insbesondere nach dem Klick auf eine Anzeige (z. B. Google Ads) – landet.

D. h. das erste, was der Besucher sieht, ist nicht unbedingt die Startseite Ihrer Kanzleihomepage. Die Landingpage kann in die Navigation Ihrer Kanzleihomepage integriert sein oder völlig unabhängig davon (unter einer eigenen Domain) abrufbar sein.

Landingpages eigenen sich besonders, wenn Sie ein ganz spezielles Thema bewerben wollen (z. B. gezielt „Online-Scheidung“) und werden oft als sog. OnePager konzipiert.

Separate Landingpages haben den Vorteil, dass der Besucher nicht abgelenkt wird. Sie können sich als „der Spezialexperte“ präsentieren, auch wenn Sie eigentlich in Gebieten tätig sind, die nichts miteinander zu tun haben (z. B. Familienrecht und Verkehrsrecht). Oder Sie können sich auf ein ganz spezielles Problem konzentrieren (z. B. Kündigungsschutz).

Viele Agenturen arbeiten gerne mit separaten Landingpages, weil sie dann ihre bewährte Schablone einsetzen und relativ einfach Conversiontracking betreiben können. Nur aus dem Grund wird dann nicht einmal die eigentliche Kanzleihomepage verlinkt, selbst wenn die für die Besucher ganz interessant wäre.

Ist die Kanzleihomepage notleidend, kann es mitunter auch ganz sinnvoll sein, die zu verstecken. Wenn Sie aber eine „vernünftige“ Kanzleihomepage haben, kann auch die integrierte Landingpage eine gute Lösung sein.

Letztlich sind die Grenzen zwischen Kanzleihomepage und Landingpage fließend. Wenn Sie Ihre Landingpage aktiv weiterentwickeln, kann sie u. U. die Kanzleihomepage vollständig ersetzen.

Synonyme:
Landeseite
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