Per „Double-Opt-In“ lässt sich sicherstellen, dass z. B. eine Newsletter-Anmeldung tatsächlich vom Inhaber der betreffenden E-Mail-Adresse vorgenommen wird. Das geht so:
Erst dann ist die Anmeldung abgeschlossen.
Trägt jemand böswillig (oder aus Versehen) eine fremde E-Mail-Adresse ein, wird der wahre Inhaber der E-Mail-Adresse zwar einmalig mit der Bestätigungs-E-Mail belästigt, aber nicht dauerhaft mit der Zusendung des Newsletters.
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