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Homepage

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Der englische Begriff „Homepage“ steht einerseits als Synonym für die „Startseite“, bezeichnet manchmal aber auch die komplette Website. So steht z. B. auch die Bezeichnung „Kanzleihomepage“ für den Webauftritt der Kanzlei insgesamt.

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