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Eyecatcher

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Der „Eyecatcher“ (zu deutsch: „Blickfang“ oder „Hinkucker“) ist das, worauf der Blick als erstes fällt, wenn man z. B. eine Landingpage aufruft. Bilder und ganz besonders solche von Gesichtern ziehen die Blicke quasi magisch an. Daneben lassen sich dann gut wichtige Werbebotschaften platzieren.

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