Testimonial
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Als „Testimonial“ bezeichnet man ein zu Werbezwecken (in einer Anzeige, einem Prospekt o. Ä.) verwendetes Empfehlungsschreiben eines zufriedenen Kunden, besonders eines Prominenten. Quelle: duden.de
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