Impressum

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Als „Impressum“ bezeichnet man landläufig die Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG. Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Print-Bereich, das Gesetz verwendet ihn nicht (wohl aber das BMJ, Beispiel).

Deshalb muss auch das „Impressum“ eigentlich nicht als solches bezeichnet sein und ich habe mir jahrelang den Spaß gemacht, darauf zu verzichten (was immer wieder zu interessanten Diskussionen mit diversen Webmastern und anderen Experten geführt hat).

2020 wurde mir das zu albern und ich akzeptiere, dass sich die Bezeichnung „Impressum“ auch Online durchgesetzt hat.

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