Freie Software02.01.23/in /von Ralf ZoselAlle0-9ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-ZAls „freie Software“ werden solche Programme bezeichnet, die frei, also ohne Bezahlung, genutzt werden dürfen. Oft ist der Quellcode Open Source. Beiträge zum Thema: Lexikon: Open SourceDatensicherung einfach und bequem mit ArqMit Arq geht Datensicherung besonders einfach und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!Online-Marketing speziell für Rechtsanwälte – das sagt die KIIch habe ChatGPT zum Thema "Online-Marketing speziell für Rechtsanwälte" befragt. Die Antworten der KI sind verblüffend gut.Website gehackt – ErpressungWas steckt hinter der Ankündigung, die Website sei gehackt worden und man müsse jetzt zahlen, um Schlimmeres zu verhindern?Irrelevante Anfragen vermeiden (Google Ads)Eine Kollegin teilt mit, dass sie vermehrt Anrufe von Leuten bekommt, die eigentlich gar nicht zum Fachanwalt für Steuerrecht wollen. Wie kann das sein?« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z https://ralfzosel.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo_ralfzosel-de_transparen_500x250.png 0 0 Ralf Zosel https://ralfzosel.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo_ralfzosel-de_transparen_500x250.png Ralf Zosel2023-01-02 09:46:102023-01-02 09:50:39Freie Software