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Maschinelles Lernen

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Maschinelles Lernen als Teilgebiet der „künstlichen Intelligenz“ ist ein Oberbegriff für die „künstliche“ Generierung von Wissen aus Erfahrung: Ein künstliches System lernt aus Beispielen und kann diese nach Beendigung der Lernphase verallgemeinern. Das heißt, es werden nicht einfach die Beispiele auswendig gelernt, sondern es „erkennt“ Muster und Gesetzmäßigkeiten in den Lerndaten. So kann das System auch unbekannte Daten beurteilen (Lerntransfer) oder aber am Lernen unbekannter Daten scheitern (Überanpassung).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinelles_Lernen

Synonyme:
Machine Learning
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