XML
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
„XML“ steht für „Extensible Markup Language“ – zu Deutsch: Erweiterbare Auszeichnungssprache. Damit lassen sich beliebige Daten so darstellen, dass sie nicht nur für Maschinen, sondern auch für Menschen halbwegs lesbar sind. Letztendlich handelt es sich um Textdateien, in denen die eigentlichen Daten mit sog. „Tags“ gekennzeichnet werden, die mit spitzen Klammern geschrieben werden.
Beispiel (aus Wikipedia):
Sehr verbreitet sind XML-Dateien in der Variante als HTML zur Darstellung von Websites.
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z