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Admin-C

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Der administrative Ansprechpartner (Admin-C) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber der Registrierungsstelle (z. B. der DENIC) auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

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