Kanzlei-Homepage Resteverwertung
Per Zufall bin ich auf die Seite joerges-kanzlei.de gestoßen. Erinnert auf den ersten Blick entfernt an eine Kanzlei-Homepage, ist aber nur eine völlig nutzlose Werbeschleuder. Früher gab es unter der Domain tatsächlich mal die Homepage einer Kanzlei, die auch noch im Internet-Archiv besichtigt werden kann – hier z. B. die Version von 2004.
Im Google-Cache ist die Seite noch eingetragen. Aber sicherlich nicht mehr lange.
Registriert ist die Domain jetzt auf Joona Korhonen aus Finnland. Der hat sich offenbar darauf spezialisiert, gelöschte Domains zu kaufen und die letzten Besucher zu Klicks auf die Werbung zu verleiten. Gleichzeitig bietet er die Domain zum Kauf über sedo.de an. Ein verbreitetes Geschäftsmodell.
Lohnt sich „Domain-Grabbing“?
Laut sedo.de waren in den letzten 31 Tagen nur 5 Besucher auf der ehemaligen Seite der Kanzlei Joerges. Andererseits stößt man überall im Internet auf solche Linkfallen, von daher wird sich das unter’m Strich wohl rechnen.
Interessante Details zum „Domain-Grabbing“ erfährt man im Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09. Hier ging es um die Haftung des Admin-C bei einer Kennzeichenrechtsverletzung, wenn die Domain automatisiert beim Freiwerden „gegrabbt“ wurde. Lesen Sie hierzu die Besprechung von Daniel Dingeldey (dem ich für den Tipp danke) auf domain-recht.de.
Was lernern wir daraus?
- Immer schön auf die eigene Domain aufpassen und nie aus Versehen löschen – sonst ist sie weg.
- Halbwegs interessante Domains lieber selber verkaufen.
Und was lerne(r)n wir noch daraus? Eine so schlampig programmierte Seite erscheint bei OPERA nur als einheitlich graues Feld. Besser ist das vielleicht. ;-)
Das ist dann aber auch ein bisschen Pech. „20 Errors, 14 warnings“ bei http://validator.w3.org – da gibt’s weitaus schlimmere Seiten, die trotzdem richtig angezeigt werden.