Double Serving

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Von „Double Serving“ spricht man, wenn Google bei einer Suche zwei Anzeigen desselben Werbetreibenden zeigt. Nach den AdWords-Werberichtlinien ist das ein „Unfairer Vorteil„, der zur Ablehnung von Anzeigen bis hin zur Sperrung der betreffenden AdWords-Konten führen kann.

Als Inhaber eines einzigen AdWords-Kontos ist Double Serving nicht zu befürchten. Hier sorgt Google schon von sich aus dafür, dass auch bei gleichen Keywords in unterschiedlichen Kampagnen oder Anzeigengruppen immer nur eine einzige Anzeige ausgeliefert wird.

Betreibt man aber mehrere AdWords-Konten, muss man aufpassen, wenn man sehr ähnliche Angebote auf unterschiedlichen Websites bewirbt (z. B. gleichzeitig auf der Kanzleihomepage und einer separaten Landingpage).

Solange sich die beworbenen Angebote unterscheiden und mit unterschiedlichen Keywords beworben werden – also z. B. einerseits Familienrecht und andererseits Arbeitsrecht – ist das kein Problem.

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