Fanpage
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Eine sog. Fanpage ist quasi die „Homepage“ bei Facebook für Unternehmen, Marken u.v.m. Abzugrenzen von der Fanpage ist das persönliche Facebook-Profil. Um was es sich konkret handelt, erkennt man am zuverlässigsten an den Buttons:
- Fanpage: „Gefällt mir“
- persönliches Facebook-Profil: „Freund hinzufügen“
Hier als Beispiele meine „Fanpage“ und mein persönliches Profil.
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