Fanpage

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Eine sog. Fanpage ist quasi die „Homepage“ bei Facebook für Unternehmen, Marken u.v.m. Abzugrenzen von der Fanpage ist das persönliche Facebook-Profil. Um was es sich konkret handelt, erkennt man am zuverlässigsten an den Buttons:

  • Fanpage: „Gefällt mir“
  • persönliches Facebook-Profil: „Freund hinzufügen“

Hier als Beispiele meine „Fanpage“ und mein persönliches Profil.

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z