Kanzleimarketing

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Auch die anwaltliche Dienstleistung muss „vermarktet“ werden, damit sie ihre Abnehmer – sprich: Mandanten – findet. Dieses „zu Markte tragen“ wird für Rechtsanwälte heute gerne unter den Begriff Kanzleimarketing gefasst.

Traditionell findet das Anwalts-Marketing offline statt (Kanzleischild, gelbe Seiten, Golfclub usw.). Aber das Online-Kanzleimarketing gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Einige meiner Kunden akquirieren ihre Mandate schon zu 100 % online.

Manchmal höre ich: „Betrifft mich nicht. Meine Mandanten akquiriere ich ausschließlich persönlich oder sie kommen auf  Empfehlung.“ Doch auch wer auf Empfehlung kommt, googelt den Anwalt – und sei es, um nur die Telefonnummer zu finden. Spätestens, wenn die erste negative Anwaltsbewertung online ist, haben Sie ein Problem.

Letztlich geht es – online wie offline – immer darum, auf sich aufmerksam zu machen, das Vertrauen zu gewinnen und den Mandanten zur Kontaktaufnahme bzw. zur Mandatserteilung zu bewegen.

In allen Fragen des Online-Kanzleimarketing helfe ich Ihnen gerne weiter.

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