Reichweitenmessung
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Mit dem Begriff „Reichweitenmessung“ definieren die Datenschutzaufsichtsbehörden Webanalytics im Sinne von seiteninterner Auswertung des Nutzerverhaltens, wohingegen mit dem Begriff „Tracking“ eine seitenübergreifende Verfolgung des Nutzers bezeichnet wird.
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