Tracking
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Mit dem Begriff „Tracking“ definieren die Datenschutzaufsichtsbehörden Webcontrolling im Sinne einer seitenübergreifenden Verfolgung des Nutzers. Davon abzugrenzen ist die „Reichweitenmessung“ als seiteninterne Auswertung des Nutzerverhaltens.
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z