Unique Content
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Sog. Unique Content ist solcher Content, der nur einmal im Internet veröffentlich wurde – einzigartige Inhalte. Die werden von Google und anderen Suchmaschinen grundsätzlich als besonders wertvoll angesehen und erscheinen entsprechend weiter oben in der Trefferliste als z. B. der 150. Aufguss der BGH-Entscheidung auf der Kanzleihomepage.
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