Duplicate Content

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Content, der mehrfach im Internet vorhanden ist, bezeichnet man als „Duplicate Content“ (doppelter Inhalt). Unter SEO-Gesichtspunkten sollte man Duplicate Content vermeiden, weil der von den Suchmaschinen als nicht so wertvoll eingestuft wird wie der sog. Unique Content.

Achten Sie also bei Ihrer Kanzleihomepage insbesondere darauf, dass jede Seite nur unter einer einzigen URL angezeigt wird (vgl. hierzu etwa Eindeutige Haupt-Domain). Weiterleitungen sind OK – wenn Sie richtig eingesetzt werden (vgl. 301-Redirect).

Wenn andere Sie zitieren wollen, ist das – auszugsweise – unproblematisch und bringt Ihnen ggf. einen wertvollen Backlink.

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z