vCard

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Eine sog. vCard ist quasi eine elektronische Visitenkarte, die man per Klick direkt in sein elektronisches Adressbuch übernehmen kann – man spart sich also das umständliche Abtippen bzw. das Übertragen per Copy & Paste.

Technisch gesehen handelt es sich um eine Textdatei mit der Endung „vcf“, in der die Informationen in einem bestimmten Format hinterlegt sind.

Auf der Kanzleihomepage kann man die eigene vCard als Service hinterlegen, vgl. z. B. meine Kontaktseite.

Synonyme:
elektronische Visitenkarte
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z