Visit
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z
Unter einem „Visit“ versteht man den Besuch einer Website, d. h. ein Besucher ruft eine Webseite auf und verlässt diese entweder gleich wieder (vgl. Absprungrate) oder klickt weitere Links an, schaut sich also mehrere Seiten unter derselben Domain an.
Analysieren lassen sich die Klicks per Webcontrolling.
Wann ein weiterer Klick noch zu dem jeweiligen Visit zugehörig oder als neuer Visit gewertet wird, hängt vom Timeout ab (i. d. R. 30 Minuten).
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