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« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Unter einer „Webseite“ versteht man streng genommen eine einzelne HTML-Seite,  die im Browser angezeigt wird. Dagegen meint der Begriff „Website“ eigentlich den gesamten Webauftritt z. B. eines Unternehmens (also etwa die komplette Kanzleihomepage).

Oft werden die Begriffe aber nicht so trennscharf verwendet – ähnlich wie beim Begriff „Homepage“.

 

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