Unverzichtbare Werkzeuge für (fast) jeden Juristen

Für jeden Juristen sind der Computer und das Internet unverzichtbare Werkzeuge für die juristische Arbeit. Dachte ich – und habe das auch so in den Über-diese-Seite-Text hier in meinen Blog geschrieben. Jetzt twittert RA Andreas Skowronek alias @asko_b: „Gewagte These“. Und er verweist auf den Blog-Beitrag des Kollegen Stefan Weste vom 26.04.10 mit dem Titel „Skurril: Computerarbeit stellt Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar„.

Es geht um einen Richter am Amtsgericht, der beantragte hatte, dass ihm elektronisch eingereichte Eingaben zum Handelsregister in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Ein strukturiertes und fehlerminimierendes Arbeiten mit elektronischen Arbeitsgrundlagen sei nicht möglich. Das Arbeiten an einem Computerbildschirm sei konzentrationsmindernd und ermüdend, was wiederum das Einlegen von Arbeitspausen zur Folge hätte. Das ausschließliche Arbeiten an einem Computer beschränke seine richterliche Unabhängigkeit.

Sowohl das Dienstgericht für Richter am Landgericht Düsseldorf (Urteil v. 29.01.08, Az. DG 5/2007) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss v. 20.10.09, Az. 1 DGH 2/08) bestätigten die Ansicht des Amtsrichters. Die Entscheidung des BGH steht noch aus.

Ich danke Andreas Skowronek für den Hinweis und  habe meinen Text um ein „fast“ vor „jeden Juristen“ ergänzt.

Zur Vertiefung empfehle ich den Beitrag von Udo Vetter im law blog vom 14.04.10.

1 Antwort
  1. Deutsch-amerikanischer Anwalt
    Deutsch-amerikanischer Anwalt sagte:

    Kommt wohl auch sehr drauf an, in welchem Bereich der Kollege tätig ist.   Ich finde es dennoch immer wieder überraschend, dass das Internt von deutschen Kollegen noch so wenig genutzt wird.  Hier in den USA ist dies unabdingbar, Kommunikation findet nur über E-Mail statt, Faxgerät haben wir gar nicht mehr….

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