Angezeigte URL (Google Ads)

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

In Google-Ads-Anzeigen ist die angezeigte URL ein wichtiger Faktor, vor allem unter dem Aspekt, dass der dafür verwendete Begriff sehr prominent in der Anzeige erscheint. Angezeigt wird immer der Anfang der URL, also die Domain (wobei Google komischerweise immer „www“ voranstellt, wenn keine andere Subdomain besteht).

Daneben können in der Anzeige zwei weitere Begriffe (jeweils bis zu 15 Zeichen) beliebig vergeben werden, die nach der Domain (s. o.) jeweils abgetrennt durch einen Schrägstrich („/“) als „Pfad“ in der Anzeige erscheinen. Dazu schreibt Google:

Anhand der angezeigten URL sehen Nutzer, auf welche Webseite sie nach dem Klick auf die Anzeige gelangen. Daher sollte sich der Text unter „Pfad“ auf die Landingpage Ihrer Anzeige beziehen.

Tatsächlich angezeigt in der Anzeige werden nur die ersten ca. 40 Zeichen der eigentlich anzuzeigenden URL (abhängig von der Breite der Buchstaben).

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z