Datenschutzerklärung

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Ihre Kanzleihomepage muss eine Datenschutzerklärung enthalten. Das ergibt sich aus § 13 TMG und § 33 Abs. 1 BDSG.

Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten (…)  in allgemein verständlicher Form zu unterrichten (…)

Üblich und wohl auch ausreichend ist ein entsprechend bezeichneter Link z. B. ganz unten auf jeder Seite, der zu einer extra Seite mit einer entsprechenden Erklärung führt.

Es gibt jede Menge Anleitungen und „Generatoren“ für mehr oder weniger rechtssichere Datenschutzerklärungen. Mir am sympathischsten ist die Seite des Kollegen Dr. Thomas Schwenke.

Was die „verständliche Form“ betrifft, macht das der Kollege Dr. Jochen Notholt sehr vorbildlich: http://comp-lex.de/datenschutz/

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