Snippet

« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z

Als „Snippets“ bezeichnet man zum einen die Einträge in der Google-Trefferliste.

Zum anderen werden auch Code-Schnipsel , also in der Regel ein paar Zeilen JavaScript, die an eine bestimmte Stelle der Kanzleihomepage oder Landingpage per Copy & Paste einzusetzen sind, um eine bestimmte Funktionalität zu aktivieren.

Typische Beispiel:

  1. Trackingcode von Google Analytics
  2. Bewertungs-Widget von anwalt.de

Die aktivierte Funktionalität kann für den Besucher unsichtbar im Hintergrund arbeiten (wie im Beispiel Nr. 1) oder ein sichtbares Ergebnis auf der Website ausgeben. Wenn dabei personenbezogen Daten an Server von Dritten übermittelt werden, ist das in der Datenschutzerklärung zu berücksichtigen.

Beim Einbau des Snippets sind die Vorgaben zum Einbau zu beachten wie z. B. „im Header jeder Seite direkt vor dem schließenden Head-Tag“ oder „am Ende jeder Seite vor dem schließenden Body-Tag“.

Synonyme:
Code-Schnipsel
« Kanzleimarketing für Rechtsanwälte - Lexikon A-Z